Zum Hauptinhalt springen

Recht & Finanzen

GdB-Antrag, Hilfsmittelverordnung, Pflegegrad, Steuerermäßigung und Blindengeld – klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen statt Behörden-Dschungel.

In diesem Bereich

Menschen mit Sehbehinderung haben in Deutschland Anspruch auf zahlreiche rechtliche und finanzielle Nachteilsausgleiche. Viele Leistungen werden jedoch nicht automatisch gewährt – sie müssen beantragt werden. Hier finden Sie kompakte Anleitungen für die wichtigsten Verfahren: vom GdB-Antrag über die Hilfsmittelverordnung bis zu Blindengeld und Steuerermäßigung.

Grad der Behinderung (GdB) & Schwerbehindertenausweis

Was ist der GdB? Wie wird er ermittelt? Antragstellung beim Versorgungsamt, Merkzeichen, Widerspruch – der komplette Ablauf im Überblick.

  • Versorgungsärztliche Begutachtung und Festsetzung des GdB
  • Antragstellung mit allen benötigten Unterlagen
  • Merkzeichen aH, B, G, H, RF, BL und ihre Vorteile
  • Widerspruch bei zu niedrigem GdB

Weiterlesen →

Hilfsmittelverordnung & Krankenkasse

Der Weg vom Arzt zur Krankenkasse: Welche Hilfsmittel übernommen werden, das Hilfsmittelverzeichnis der GKV, Zuzahlung, Widerspruch und Pflegegrad.

  • Hilfsmittelverordnung Schritt für Schritt
  • Screenreader, Lupen, Langstock, Braillezeile
  • Zuzahlung und Befreiung
  • Pflegegrad: Voraussetzungen und Antrag

Weiterlesen →

Finanzielle Hilfen & Nachteilsausgleiche

Blindengeld, Blindenhilfe, Behindertenpauschbetrag, Pflegegeld, Wohngeld, Grundsicherung, Stiftungen und sachliche Nachteilsausgleiche wie ÖPNV- und GEZ-Befreiung.

  • Blindengeld (landesrechtlich) und Blindenhilfe nach BGG
  • Behindertenpauschbetrag bei der Steuererklärung
  • Stiftungen und Fonds (Aktion Mensch u. a.)
  • RMV-Befreiung, TV-GEZ-Befreiung, Museumseintritte

Weiterlesen →

In fünf Schritten zum Nachteilsausgleich

Wenn Sie sich unsicher sind, wo Sie anfangen sollen, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Augenarztbericht beschaffen: Ein aktueller Augenarztbericht mit Diagnose, Visuswerten und Gesichtsfeld ist die Grundlage für alle Anträge.
  2. GdB beantragen: Stellen Sie den Antrag beim Versorgungsamt (in einigen Bundesländern beim Landratsamt). Der GdB ist der Schlüssel für fast alle weiteren Leistungen.
  3. Schwerbehindertenausweis abholen: Ab GdB 50 können Sie den Ausweis beantragen. Prüfen Sie, welche Merkzeichen Ihnen zustehen.
  4. Hilfsmittel verordnen lassen: Lassen Sie vom Augenarzt benötigte Hilfsmittel (Screenreader, Lupe, Langstock) verordnen und bei der Krankenkasse einreichen.
  5. Finanzielle Leistungen prüfen: Mit dem Ausweis in der Hand können Sie Behindertenpauschbetrag, ÖPNV-Befreiung, GEZ-Befreiung und ggf. Blindengeld beantragen.

Vertiefende Artikel im Ratgeber

Ausführliche Hintergründe und detaillierte Anleitungen zu rechtlichen und finanziellen Themen.

GdB beantragen bei Sehbehinderung: Schritt-für-Schritt

Detaillierte Anleitung mit Formularen, Fristen und Tipps für den Widerspruch.

Zum Artikel

Blindengeld und Nachteilsausgleiche: Was Ihnen zusteht

Finanzielle Leistungen, Steuervorteile und Sachleistungen im Überblick.

Zum Artikel

Rechte am Arbeitsplatz bei Sehbehinderung

Nachteilsausgleiche im Beruf, Arbeitgeberpflichten und Inklusionsvereinbarungen.

Zum Artikel

Häufige Fragen

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?
Ein GdB von 50 oder höher führt zur Anerkennung als schwerbehindert. Mit dem Schwerbehindertenausweis stehen zahlreiche Nachteilsausgleiche zur Verfügung – von Steuerermäßigungen bis Kündigungsschutz.
Kann ich Hilfsmittel selbst beantragen, ohne Arzt?
Nein. Die Krankenkasse benötigt in der Regel eine ärztliche Verordnung (Rezept). Der Arzt stellt fest, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Danach reicht die Krankenkasse den Antrag prüft und bewilligt oder lehnt ab.
Wie viel Blindengeld bekomme ich?
Das Blindengeld ist landesrechtlich geregelt und variiert je nach Bundesland zwischen ca. 300 € und 900 € monatlich. Voraussetzung ist in der Regel vollständige Erblindung (beidseitig) und ein GdB von 100.
Was kostet der Schwerbehindertenausweis?
Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenfrei. Auch ein Ersatzausweis wird kostenlos ausgestellt.
Beratungsstellen findenVereine & SelbsthilfeFragen? Kontakt aufnehmen